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Nach den gesetzlichen Richtlinien hat ein Unternehmer Flüssigkeitsstrahler bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf Betriebssicherheit prüfen zu lassen.

Das fordert die Berufsgenossenschaft in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zur Sicherstellung der Betriebssicherheit.

Das Ergebnis der Prüfung muss schriftlich festgehalten und am Verwendungsort aufbewahrt werden. Sie erhalten von uns einen detaillierten Prüfbericht im Original.

In diesem werden festgestellte Mängel benannt, beschrieben oder dokumentiert.

Am Ende ergibt sich die Beurteilung, ob ein Gerät die Gesamtprüfung bestanden hat und dementsprechend gekennzeichnet wird.

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Bei erfolgreich bestandener Geräteprüfung wird Ihr Gerät entsprechend gekennzeichnet.

So haben Sie schon auf den ersten Blick den entsprechenden Nachweis!

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Eugen Fuchsberger GmbH & Co. KG
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